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Führerscheinklassen/Anforderungen


DER PKW FÜHRERSCHEIN KLASSE B:


Den PKW Führerschein zu machen ist einfacher als zu denkst – vor allem, wenn man da ohne Panik herangeht. Unser Lernkonzept ist darauf ausgerichtet, dass du stressfrei lernen kannst.

Zu keinem Zeitpunkt brauchst du dir Gedanken darüber machen, was nach einem Fehler passiert.

Hey, du kommst, um zu lernen – nicht, weil du schon alles kannst. Wir wissen das.


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18 Jahre,
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebestätigung

Wissenswertes:

Solltest du noch nicht im Besitz eines Führerscheins der A-Klasse sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B deine 2-jährige Probezeit.


THEORETISCHE AUSBILDUNG:

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Bei Ersterteilung sind es insgesamt 14 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 2 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.

Bei einer Führerschein-Erweiterung sind es nur 6 Einheiten Unterricht aller Klassen.

Der klassenspezifische Unterricht ist der Gleiche wie bei der Ersterteilung.


THEORETISCHE PRÜFUNG:

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, bei der maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind.
Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.

Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.


PRAKTISCHE AUSBILDUNG:

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von

Simulator- (wenn gewünscht) und Übungsstunden.

Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse B umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden.

Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.


Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrten: 5

Autobahnfahrten: 4

Nachtfahrten: 3


PRAKTISCHE PRÜFUNG:

Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt 55 Minuten.

Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.



Schlüsselzahl B 197 Schaltwagen fahren dürfen aber Prüfung auf Automatik PKW

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
 

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Schaltkompetenz feststellen. Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

 

Nachteile der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
  • Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!

 


Die 2 Rad Klassen A1/A2/A/B196/AM/Mofa:


Die Ausbildung zum Motorradführerschein ist Vertrauenssache!

Es erfordert Fahrlehrer die auch selbst aktiv Motorrad fahren und Ihre Erfahrungen nicht nur weitergeben, sondern im Bedarfsfall die Übungen auch vorfahren können.

Leider ist das in unserem Gewerbe nicht selbstverständlich.

Holger hat jahrelang die Sicherhetstrainer des ADAC im Motorradbereich ausgebildet, als Instruktor auf Rennstrecken gearbeitet und in der Motorrad Weltmeisterschaft als Riding Coach gearbeitet.

So legt er natürlich auf eine extrem gute Ausbildung seiner Fahrlehrer wert und kümmert sich auch persönlich um deren Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Damit ist nicht nur während der Ausbilding ein höchstmöglicher Standard gewährleistet, sondern auch gesichert, dass Ihr später sicher und versiert Euer 2 Rad bedienen könnt.


FÜHRERSCHEINKLASSE A/A2/A1

KRAFTRÄDER ALLE ART, bis 48 PS, 125 ccm:


Ausbildung: Theorie und Praxis
Bei Vorbesitz A2 (
nach Stufenführerschein-Regelung): Nur Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei Vorbesitz A2 (nach Stufenführerschein-Regelung): Nur praktische Prüfung

Voraussetzung:

Mindestalter: grundlegend 24 Jahre (kann auf 20 Jahre sinken beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A2)

Den Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 kannst Du mit 21 Jahren erlangen.

Er bietet Dir die Möglichkeit nach nur einer Prüfung Motorräder der Klasse A2 zu führen um dann automatisch nach dem 24. Geburtstag auch Motorräder der Klasse A fahren zu dürfen. (Einfach bei uns beraten lassen)


Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs (Wenn nicht schon einer vorliegt der nach 2017 gemacht wurde)

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung


THEORETISCHE AUSBILDUNG:

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.

Bei einer Führerschein-Erweiterung (z. B. bei Vorbesitz von Klasse B) sind es nur 6 Einheiten Grundstoff (entfällt bei Erweiterung innerhalb von 12 Monaten) plus 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht.


THEORETSCHE PRÜFUNG:

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.

Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.


PRAKTISCHE AUSBILDUNG:

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden.

Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A2 (Aufstieg) entfallen die Sonderfahrten.

Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.


Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Nachtfahrt: 3
 

PRAKTISCHE PRÜFUNG:

Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 70 Minuten.

Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.

Schlüsselzahl B196 - 125er mit dem Autoführerschein fahren

B 196

AM


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Voraussetzungen

Mindestalter: 15 Jahre (bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gültig)

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

THEORETISCHE AUSBILDUNG:

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Insgesamt 12 Einheiten (Thema 1-12)

THEORETISCHE PRÜFUNG:

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.


PRAKTISCHE AUSBILDUNG:

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen.

Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben, sondern nur praktische Übungsstunden erforderlich.

Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.


PRAKTISCHE PRÜFUNG:

Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 45 Minuten.

Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.



ZWEIRAD BIS MAX. 25 km/h-Mofa


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung

Voraussetzung

Mindestalter: 15 Jahre

Biometrisches Passfoto

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Wissenswertes

Für Mofa wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese stellt keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne dar.


THEORETISCHE AUSBILDUNG:

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Insgesamt 6 Einheiten für den Unterricht aller Klassen. Kein klassenspezifischer Unterricht.


THEORETISCHE PRÜFUNG:

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, wobei maximal 7 Fehlerpunkte möglich sind.


PRAKTISCHE AUSBILDUNG:

Eine Fahrstunde mit einer Dauer von 90 Minuten.



Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

DER ANHÄNGER FÜHRERSCHEIN:

Learning by doing.

Selbst für langjährige Autofahrer ist das Anhänger-Fahren mitunter ein Alptraum. Nicht wenige würden lieber eine Runde um den Block fahren, nur um das Rückwärtsfahren mit Anhänger zu vermeiden.

Wir zeigen dir ganz in Ruhe, wie es geht. Ob der Anhänger groß oder klein ist, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass du’s stressfrei lernst und mit uns gemeinsam übst.


FÜHRERSCHEINKLASSE BE:


Ausbildung:  Praxis

Prüfung: praktische Prüfung

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

Vorbesitz Klasse B/BF17

Wissenswertes:

Wer schwerere Anhänger ziehen möchte, benötigt den "echten" Anhängerführerschein BE. Mit diesem dürfen Anhänger bis 3500 Kilogramm zGM gezogen werden. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt.


PRAKTISCHE AUSBILDUNG:

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

Bei der Klasse BE sind insgesamt 5 Sonderfahrten vorgeschrieben:

3 Stunden Überlandfahrten

1 Stunde Autobahnfahrt

1 Nachtfahrt

PRAKTISCHE PRÜFUNG:

Die praktische Prüfung für die Klasse BE ist frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Die Prüfungsdauer beträgt ca. 55 Minuten.



SCHLÜSSELZAHL B 96
Züge BIS MAX. 4.250 KG:


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: keine


Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

Vorbesitz Klasse B/BF17

Wissenswertes

B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B und wird durch eine Schulung erworben.

Mit der B96-Erweiterung dürfen Sie mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen.

Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 Kilogramm nicht übersteigen. Noch schwerere Anhänger können mit dem Anhängerführerschein Klasse BE gezogen werden.


THEORETISCHE AUBILDUNG:

Eine Unterrichtseineit dauert 60 Minuten.

Es sind 2,5 klassenspezifische Unterrichtseinheiten vorgeschrieben.


PRAKTISCHE AUSBILDUNG:

Die praktische Ausbildung umfasst eine Schulung, die sich auf 3,5 Stunden praktische Übungen mit jeweils 60 Minuten und 1 Stunde Fahrunterricht aufteilt.


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