Bornheim: Mo. - Do.: 10-18 Uhr   I  Tel.: 069 452526  I   info@fahr-praxis.de


Enkheim:   Mo. - Do.. 14-18 Uhr   I   Tel.: 06109 6969757   I   enkheim@fahr-praxis.de


B 196

B196

Seit dem 01.01.2020 ist die neue Fürerscheinregelung B196 in Kraft.


Führerschein B196 – Die neue Regelung für Motorradfahren mit 125 ccm

Seit dem 01.01.2020 gilt die neue Führerscheinregelung B196, die es Führerscheininhaber*innen der Klasse B (Auto) ermöglicht, mit einer speziellen Schulung in unserer Fahrschule ein Motorrad mit maximal 125 ccm zu fahren – und das ohne eine Führerscheinprüfung!


So funktioniert’s:

Um die Berechtigung zu erlangen, musst Du:

  • 4 x 90 Minuten motorradspezifischen Theorieunterricht absolvieren
  • 10 x 45 Minuten praktischen Unterricht (Autobahn und Landstraße sind dabei)


Optionen für die Praxisstunden:

  • Du hast die Wahl, ob Du auf einer 125er mit Schaltung oder auf einem Roller mit Automatikgetriebe fahren möchtest.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: über 25 Jahre
  • Führerschein Klasse B: mindestens 5 Jahre

Kosten: Der Kurs kostet nur 749 €.



Mit der Bescheinigung über den erfolgreich absolvierten Kurs und einem Passbild gehst Du zur Führerscheinstelle und lässt Dir den neuen, erweiterten Führerschein mit der Schlüsselnummer B196 ausstellen.

Wichtiger Vorteil: Eine Führerscheinprüfung ist für den B196 nicht erforderlich!

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